Seit Beginn des Jahres 2021 (Einführung der CO2 Abgabe) gilt, dass das CO2-Erzeugnis des Einzelnen für die individuellen Kosten ausschlaggebend ist. Das heißt: umso mehr der Einzelne verbraucht, desto mehr zahlt er auch. In diesem Zusammenhang finden aktuell Diskussionen statt, inwieweit Mieterinnen und Mieter entlastet werden können.