Bei der Optimierung von Bestandsmietverträgen bzw. bei der Durchführung einer Mieterhöhung, kann eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete- oder eine Anpassung nach Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Nebenkostenvorauszahlungen können ebenfalls angepasst werden. Erfahren Sie in diesem Blogartikel, wann eine solche Mieterhöhung zulässig ist und was beachtet werden muss.