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Erbschaftssteuer bei Immobilien: Anpassung des Bewertungsgesetzes

Das Vererben von Immobilien könnte schon zu Beginn des Jahres 2023 bedeutend teurer werden.

 

Am 14. Oktober wurde erstmalig über das Jahressteuergesetz 2022 im Bundestag diskutiert.  

Zunächst einmal scheint die gewollte Steuererhöhung nicht auf den ersten Blick ersichtlich zu sein, denn nicht die Steuersätze sollen verändert werden, sondern das Bewertungsgesetz bei der Wertermittlung. Dieses dient als Besteuerungsgrundlage und kann einen starken Einfluss auf den Wert einer Immobilie haben. Sprich die Werte können regelrecht in die Höhe getrieben werden.  

 

Hiervon sind sowohl Eigentumswohnungen- als auch Wohnhäuser betroffen, ganz besonders aber gewerblich genutzte Liegenschaften, denn die Kriterien hinsichtlich des Ansatzes der Bewirtschaftungskosten sollen Veränderungen erfahren.  

Bisher handelt es sich hierbei lediglich um einen Entwurf der Bundesregierung und es bleibt abzuwarten, ob dieser tatsächlich in Kraft tritt.  

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung Ihres Nachlasses!

Rechtsfragen hinsichtlich des Themas Erbschaft, Erbe und Schenkung sind komplex und häufig setzen sich Menschen erst viel zu spät damit auseinander. Dabei gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die eigenen Anliegen und Wünsche generationsübergreifend zu verwirklichen. 

Es gilt übrigens zu beachten:

Die Bewertung einer Immobilie erfolgt zum Zeitpunkt der Schenkung – eine Übertragung vor Weihnachten ist somit sinnvoll.  

 

Wir haben uns Anfang dieses Jahres mit Rechtsanwalt Roger Näbig unterhalten, der mit fast 30jähriger Berufserfahrung im Familien- und Erbrecht auch im Miet- und WEG-Recht tätig ist. Wir sind Herrn Rechtsanwalt Näbig sehr dankbar, dass er seine Expertise mit uns geteilt- und uns einen solch tiefen Einblick in das Erbrecht gewährt hat. 

Lesen Sie hier unser Interview! 

Besonders im Falle von Neuregelungen hinsichtlich des Bewertungsgesetzes sind die Tipps von Rechtsanwalt Näbig jetzt von noch größerer Bedeutung.  

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