Mieter und Vermieter aufgepasst: Neuregelungen hinsichtlich des CO2-Preises

Seit Beginn des Jahres 2021 (Einführung der CO2 Abgabe) gilt, dass das CO2-Erzeugnis des Einzelnen für die individuellen Kosten ausschlaggebend ist. Das heißt: umso mehr der Einzelne verbraucht, desto mehr zahlt er auch. In diesem Zusammenhang finden aktuell Diskussionen statt, inwieweit Mieterinnen und Mieter entlastet werden können. Überlegungen in Richtung einer 50-prozentigen Aufteilung scheiterten im Jahr 2021, da die Unionsfraktion der Meinung war, die Mieterinnen und Mieter seien letztlich selbst für die Höhe der anfallenden Heizkosten verantwortlich.  

 

Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die Heizkosten auch durch die Energiebilanz eines Gebäudes beeinflusst werden. Demnach bespricht die Ampel-Koalition derzeit das sogenannte Stufenmodell. Dieses soll für Immobilien, die für Wohn- und gemischte Zwecke genutzt werden ab Anfang 2023 gelten.  

Wie soll das Stufenmodell aussehen?

Hintergrund des Stufenmodells ist, dass Vermieterinnen und Vermieter die Heizungen in ihrem Eigentum umweltfreundlicher ausrüsten- und Mieterinnen und Mieter Energie einsparen sollen.  

 

Nun zu dem Inhalt des Stufenmodells: Dieses steht in direktem Zusammenhang mit der Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes. Sollte diese extrem schlecht ausfallen, so kann es dazu kommen, dass Vermieterinnen und Vermieter für 100 Prozent der CO2-Kosten aufkommen müssen. Sollte eine hervorragende Energiebilanz vorliegen, so bleiben die Kosten für CO2 ausschließlich an den Mieterinnen und Mietern hängen. Maßstab hierbei ist der Energiestandard EH55, der in den letzten Jahren staatlich gefördert wurde. Lesen Sie hierzu gerne unseren Blogartikel! 

 

Im Großen und Ganzen gilt: Je schlechter eine Wohnung oder ein Haus gedämmt ist, umso höher die prozentualen Kosten für die Vermieterin bzw. den Vermieter. Hieraus ergeben sich die verschiedenen Stufen: z.B. 10 Prozent zu 90 Prozent, 20 Prozent zu 80 Prozent etc.  

 

Energetische Sanierungen sind folglich stets ein omnipräsentes Thema, dem mit Blick auf die Zukunft eine große Bedeutung zukommt. 

Wie wird dies in der Praxis aussehen?

Die Einstufung der vermieteten Wohnungen und Häuser soll einmal pro Jahr erfolgen. Die Mieterinnen und Mieter des Wohnraums sollen Informationen in diesem Zusammenhang einfach der Heizkostenabrechnung entnehmen können; wohingegen die Vermieterinnen und Vermieter mit einem höheren Aufwand rechnen müssen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass zahlreiche Angaben zur Energiebilanz benötigt werden.  

Außerdem müsste darüber hinaus geregelt werden, wie die Herangehensweise in der Nebenkostenabrechnung wäre - vor allem bei der dezentralen Wärmeversorgung, denn hier müsste die Mieterin bzw. der Mieter eine Abrechnung erstellen (je nach prozentualem Anteil, der von dem Vermieter getragen wird). Dahingehend müsste es also weitere Regularien geben, die einen Maßstab für den Zeitpunkt, die Anforderungen etc. solcher Rechnungen darstellen.   

Was sieht die Bundesregierung für gewerbliche Immobilien vor?

In Bezug auf gewerbliche Liegenschaften wird das Stufenmodell erst einmal keine Anwendung finden. Hier soll die CO2-Last gleichermaßen von Mieterin bzw. Mieter und Vermieterin bzw. Vermieter getragen werden. Dies bedeutet, dass beide Parteien 50 Prozent der anfallenden Kosten begleichen müssen. Vermieterinnen bzw. Vermieter und Mieterinnen bzw. Mieter können sich vertraglich jedoch auch anders einigen. 

 

Bis Ende 2025 soll auch in Bezug auf gewerbliche Immobilien ein Stufenmodell entwickelt und angewendet werden.

Wie steht es um den CO2-Preis?

Der aktuelle CO2-Preis für das Jahr 2022 liegt bei 30 Euro pro Tonne CO2 – dies sind 5 Euro mehr im Vergleich zum Vorjahr. Der Preis für CO2 dient dazu, die Kohlendioxidfreisetzung zu senken. Prognostisch wird dieser weiterhin steigen.  

Ist eine Umsetzung des Stufenmodells realistisch/machbar?

Zunächst einmal muss geprüft werden, ob ein Stufenmodell verfassungsgemäß wäre. Vermieterinnen und Vermieter wären im Falle einer Durchsetzung des Stufenmodells dem Verhalten der Mieterinnen und Mieter ausgesetzt. Auf ein korrektes Heizen und Lüften kann schließlich wenig Einfluss genommen werden.  

Darüber hinaus ist der anfallende Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung nicht zu vergessen, selbst wenn das Gebäude entsprechend saniert wird. Vermieterinnen und Vermieter kämen wahrscheinlich nicht darum herum Zusatzaufwand bei den Abrechnungen zu betreiben und insbesondere bei dezentralen Heizungen (z.B. Gasetagenheizungen oder Nachtspeicheröfen), die vom Mieter getragenen Kosten zu überprüfen. Ferner hat der Vermieter hier oftmals keinen Einfluss auf die Energieverträge. 

Der Gedanke hinter dem Stufenmodell ist gut - es gilt jedoch noch einiges zu klären, um die Machbarkeit im Sinne aller Parteien zu gewährleisten.  

 

Sollten Sie Fragen in Bezug auf das Stufenmodell haben, so kontaktieren Sie uns die von Kathen Hausverwaltung + Immobilien GmbH gerne. Teilen Sie auch gerne Ihre Meinung zu dieser Thematik über die Kommentar-Funktion mit uns!  

Kommentar schreiben

Kommentare: 0