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Existenzgründung mit Gründungszuschuss oder Gründerkredit - Wege in die Selbstständigkeit im Bereich Immobilien

 

Sie spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen und überlegen, welche Fördermittel für Sie in Frage kämen? Egal, ob Sie zurzeit arbeitssuchend sind oder bereits Ihre Traum-Existenz geplant haben – wir zeigen Ihnen in diesem Artikel verschiedene Möglichkeiten auf, wie der Weg in die Selbstständigkeit gelingen kann.  

 

Was ist ein Gründungszuschuss?  

Seit 2007 ermöglicht die Bundesagentur für Arbeit Förderungen von Existenzgründungen durch Gründungszuschüsse für Arbeitslose. Hierbei wird der Arbeitsuchende finanziell unterstützt, sodass ein Weg in die Selbstständigkeit realisierbar ist. Ein Gründungszuschuss ist keine Pflichtleistung der Bundesagentur für Arbeit, sondern eine Ermessensleistung, für die Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.  

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?  

Um einen Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie zu Beginn der Selbstständigkeit einen Restanspruch von 150 Tagen auf Arbeitslosengeld nachweisen.  

 

Bei der Identifizierung Ihrer Idee und der damit im Zusammenhang stehenden Existenzgründung, sollten Sie darauf achten, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um diese erfolgreich umzusetzen. Ob ein entsprechendes Know-how vorhanden ist und ob das Vorhaben erfolgversprechend ist, wird von fachkundigen Stellen, wie z.B. der HWK, IHK oder Banken geprüft. In diesem Zusammenhang müssen Sie sowohl Lebenslauf als auch einen Business Plan für 12 Monate vorlegen, der Auskunft über die Wirtschaftlichkeit Ihrer Unternehmung gibt.  

 

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie der Tätigkeit hauptberuflich nachgehen und somit Ihrer Arbeitslosigkeit ein Ende setzen.  

 

Existenzgründung mit einer Haus- und Grundstücksverwaltung? 

Haus- und Grundstücksverwaltungen sind sehr krisensicher und stellen eine durchaus profitable Möglichkeit der Existenzgründung dar. Um eine Hausverwaltung zu gründen, müssen Sie selbstverständlich über gewisse Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Im besten Fall haben Sie eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau bzw. Immobilienkaufmann oder ein Studium in der Immobilienwirtschaft absolviert.

 

Nach Einstieg in die Selbständigkeit mit einer Haus- und Grundstücksverwaltung, sollten Sie über ein gut ausgebautes Kontaktnetzwerk, eine funktionierende Buchhaltung, die nötigen Marketingkenntnisse und die richtige Computersoftware verfügen.  

 

Das Lizenzsystem der von Kathen Hausverwaltung gewährleistet genau dies: Eine Gründung einer Hausverwaltung nach bewährtem System, mit etablierter Marke, Prozessen, Unterstützung bei Buchhaltung und Software - kurz gesagt eine Anleitung, wie Sie Ihre Hausverwaltung erfolgreich aufbauen.

 

Über welchen Zeitraum wird der Gründungszuschuss gezahlt und wie setzt er sich zusammen?  

Sollten Sie alle Voraussetzungen erfüllen und infolgedessen finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit erhalten, so können Sie den Weg in die Selbstständigkeit wagen. Der Gründungszuschuss wird Ihnen zunächst einmal für 6 Monate gezahlt. Er setzt sich aus der Höhe Ihres zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes plus 300 EUR für die Sozialversicherung zusammen.  

 

Nach Ablauf der 6 Monate, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Weitergewährungsantrag zu stellen. Bei Nachweis intensiver geschäftlicher Aktivitäten und der erneuten Formulierung eines Rentabilitätsplanes, kann Ihnen der Gründungszuschuss für weitere 9 Monate gewährt werden. Sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden, so erhalten Sie weiterhin den monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 300 EUR, allerdings kein Arbeitslosengeld mehr.  

 

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Lediglich der Gewinn, den Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit erwirtschaften, muss versteuert werden.  

 

Zukünftige Lizenzpartner: Gründungszuschuss?  

Sicherlich stellen Sie sich die Frage, ob eine Unternehmensgründung als selbstständiger Franchise-Nehmer oder Lizenzpartner förderfähig ist.  

Die Unterstützung einer Unternehmensgründung im Rahmen eines Lizenz- oder Franchisesystems durch einen Gründungszuschuss ist grundsätzlich möglich. Genauere Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit vor Ort.  

 

Gibt es Alternativen zum Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit?  

Ja! Eine weitere interessante Möglichkeit stellt der ERP-Gründerkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau dar. Der ERP-Gründerkredit fördert Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Selbstständige und Freiberufler sowie Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Gefördert werden alle im Rahmen einer Unternehmung anfallenden Tätigkeiten, wie z.B. notwendige Investitionen, Betriebskapital etc. Hierbei gilt im Rahmen des ERP-Kredites ein derzeit reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12% pro Jahr, bei einer Rückzahlungsdauer von bis zu 10 Jahren und einer Tilgungsfreien Zeit von maximal 2 Jahren zu Beginn der Laufzeit.  

 

Sollten Sie über eine Unternehmensgründung als selbständiger Lizenzpartner nachdenken, würden wir Sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch hierzu beraten. Vereinbaren Sie jetzt einen individuellen Termin zur Klärung erster Fragen und für eine Kurzpräsentation des Lizenzsystems von Kathen Hausverwaltung + Immobilien GmbH. Wir beantworten Ihnen auch, welche finanziellen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Einstiegsmöglichkeiten es gibt.


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